Verpackungssammlung für Betriebe
Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet,
- ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
- an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.
Gewerbebetrieben steht dafür je nach anfallendem Verpackungsabfall
- ein Transportkostenzuschuss für den Transport von lizenzierten Verpackungen von ihrer Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle (MODUL 3) oder eine kostenlose Abholung von der Anfallstelle (bspw. im MODUL 2) zu.
Die Voraussetzungen und Verpflichtungen für den Bezug von Transportkostenzuschüssen sind im Detail in den AGBS der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen festgelegt.