Verpackungssammlung für Betriebe

Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet,

  • ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
  • an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.

Gewerbebetrieben steht dafür je nach anfallendem Verpackungsabfall

  • ein Transportkostenzuschuss für den Transport von lizenzierten Verpackungen von ihrer Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle (MODUL 3) oder eine kostenlose Abholung von der Anfallstelle (bspw. im MODUL 2) zu.

Die Voraussetzungen und Verpflichtungen für den Bezug von Transportkostenzuschüssen sind im Detail in den AGBS der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen festgelegt.

Angebote für Betriebe

Je nach anfallendem Verpackungsabfall gibt es folgende Angebote für Betriebe, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • MODUL 2 für Leicht- und Metallverpackungen als Teil der Haushaltssammlung
  • MODUL 3 für alle gewerblichen Verpackungen als Einzelabholungen
  • MODUL 4 für alle gewerblichen Verpackungen als Sammeltouren (ACHTUNG! MODUL 4 kann nur direkt vom Entsorger angeboten werden.)
  • ALTGLAS Sammlung von lizenzierten Glasverpackungen aus Betrieben

Die Verpflichtung zur Übergabe an die Sammel- und Verwertungssysteme sowie der Anspruch auf einen Transportkostenzuschuss gilt nur für jene Verpackungen, die bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet bzw. lizenziert wurden.

Informationsblatt

Eine Zusammenfassung der von den Sammel- und Verwertungssystemen für gewerbliche Verpackungen angebotenen Leistungen zur Verpackungssammlung für Betriebe finden Sie in dieser Information - Verpackungssammlung für Betriebe.


MODUL 2

⁠Leicht- und Metallverpackungen als Teil der Haushaltssammlung

Die MODUL 2 - Sammlung

steht folgenden Betrieben für Leicht- und Metallverpackungen zur Verfügung:

  • Haushaltsähnlichen Anfallstellen, wie beispielsweise
    • Büros und Verwaltungsgebäuden
    • Veranstaltungs- und Kultureinrichtungen
    • Kranken- und Pflegeeinrichtungen
    • Bildungseinrichtungen
    • Kasernen
    • Hotel-, Gastronomiebetrieben und Ferienanlagen
  • anderen Betrieben
    • bis ca. 3 x 1.100 Liter bei 13 Abholungen im Jahr je Sammelkategorien

Die Modul 2 - Sammlung

  • zielt auf Verpackungsabfälle ab, die mit Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. (Hohlkörper kleiner 5 Liter, Folien kleiner 1,5 m²)
  • erfolgt in marktüblichen Sammelbehältern oder -säcken (kompatibel zur Haushaltssammlung). Die Anschaffungskosten oder Mieten für Sammelbehälter oder -säcke sind selbst zu tragen.
  • erfolgt in der gleichen Sammelfraktion wie in der Haushaltssammlung, als Leicht – und Metallverpackungen (Gelbe Tonne / Gelber Sack)

Informationen zur Sammlung in Ihrer Region finden Sie unter ÖSTERREICH SAMMELT.

MODUL 2 – ich bin dabei!

Wenn in Ihrem Betrieb Verpackungsabfälle anfallen, die mit Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Regionalpartnerder Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen auf.


MODUL 3

Einzelabholungen

Die MODUL 3 – Sammlung

  • bezeichnet Einzelabholungen, die getrennt nach den Sammelkategorien für gewerbliche Verpackungen auf Basis individueller Abholaufträge von registrierten Sammlern durchgeführt werden und bezeichnet auch die Selbstanlieferung zur nächstgelegenen Übergabestelle.
  • zielt auf gewerbliche Verpackungsabfälle ab, die sortenrein nach Sammelkategorie gemäß Verpackungsverordnung gesammelt werden und bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden.
  • setzt gewisse Anforderungen an die Anfallstelle voraus, die in den AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme genauer definiert sind.
  • richtig durchgeführt, können Sie im Anfallstellenregister ein Ansuchen auf einen Transportkostenzuschuss für die entstandenen Transportkosten zur nächstgelegenen Übergabestelle stellen. Die Anschaffungskosten oder Mieten für Sammelbehälter oder -säcke sind selbst zu tragen.
  • kann auch mit der Modul 2 – Sammlung kombiniert werden; z. B. für Verpackungsabfälle, die üblicherweise in Büros oder Verwaltungsgebäuden anfallen.

MODUL 3 – ich bin dabei!

Wenn Sie ein Ansuchen auf Transportkostenzuschüsse einreichen möchten, dann …

  • benötigen Sie eine „Anfallstellennummer“. Diese erhalten Sie durch eine kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS.
  • stimmen Sie den AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme zu und halten diese ein.
  • sammeln Sie Ihre Verpackungsabfälle restentleert sowie getrennt nach den gewerblichen Sammelkategorien und halten die Anforderungen ein (siehe Tabelle Sammelkategorien und Anforderungen).

Informationen betreffend Ansuchen von Transportkostenzuschüssen  finden Sie HIER

Zur Ermittlung und Festlegung der Transportkosten-Zuschüsse wurde ein unabhängiges Gutachten erstellt. Als Ergebnisse wurden Polynom-Funktionen für eine km-genaue Berechnung der Transportkosten-Zuschüsse je Behältertyp und Sammelkategorie entwickelt: 

Absetzmulden:  
y=(0,003x^2+1,1264x+33,699)/Mindestmenge je Behältertyp [kg]*lizenzierte Menge [kg]

Abrollcontainer:
y=(0,0036x^2+1,1954x+40,411)/Mindestmenge je Behältertyp [kg]*lizenzierte Menge [kg]

Presscontainer/Schneckenverdichter:
y=(0,0048x^2+1,706x+38,472)/Mindestmenge je Behältertyp [kg]*lizenzierte Menge [kg]

EPS-Säcke:
y=(0,0016x^2+0,6469x+10,862)/ Mindestmenge je Behältertyp [kg]*lizenzierte Menge [kg]

Hierbei steht (x) für die Distanz zwischen Anfallstelle und nächstgelegener Übergabestelle in Kilometer und (y) für den Transportkosten-Zuschuss in Euro. 

Die Mindestmengen je Behältertyp und Sammelkategorie bei 85%-Füllgrad sind in den AGB der GSVS zu finden:

Effizienter Sammelbehälter

PPK, LVP ,MET

HOLZ

Mulde

< 400 kg

< 1.200 kg

Abrollcontainer

ab 400 - < 1.500 kg

1.200-2.500 kg

Presscontainer

ab 1.500 - < 4.000 kg

> 2.500 kg

Schneckenverdichter

> 4.000 kg

Die angeführten Transportkostenfunktionen sind für das Jahr 2024 gültig und werden entsprechend indexiert.

Die Indexierung für die Jahre 2023 sowie für 2025 finden Sie im Gutachten. 

Die MODUL 3 – Sammelkategorien und Anforderungen

Die Qualitätskontrolle (Kontrolle der Einhaltung der Sammelkategorien, Qualitätsvorgaben, Fehlwurfanteile) erfolgt durch die Übergabestelle von gewerblichen Verpackungsabfällen. Sollte die Sammelfraktion nicht den Anforderungen entsprechen, können vom Entsorger Sortiergebühren sowie die Transportkosten verrechnet werden.

Sammelkategorie

Spezifikation

Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe (PPK)

Papier- und Kartonverpackungen der Kaufhausaltpapiersorte 1.04.
maximal 3 Masse-% Fremdstoffe (z.B. Zeitungs- und Büropapier)

Metallverpackungen

Aluminium- und Weißblechverpackungen (idR. größer 5 Liter Füllvolumen) und Packhilfsmittel aus Metall;
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe

Kunststoffverpackungen
Folien

PE-Folien gemischt (idR. größer 1,5 m);
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe;
Umreifungsbänder und Klebebänder aus Kunststoff in separaten, transparenten Säcken

Kunststoffverpackungen
Hohlkörper

Hohlkörper, vorzugsweise aus HDPE und PP (idR. größer 5 Liter Füllvolumen), z.B. Kanister, Eimer;
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe

Verpackungen ausexpandiertem Polystyrol (EPS)

Weiße Formteile als Versand- bzw. Schutzverpackung; ohne Beschichtungen und stofffremde Anhaftungen, nach Möglichkeit ohne Klebebänder oder Etiketten;
nur Verpackungen - keine Baumaterialien, diese gelten als Fremdstoffe;
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe

Holzverpackungen

Packmittel aus naturbelassenem Holz, Spanplatten und Pressholzteilen (z.B. Holz-Einwegpaletten, Holzkisten);
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe

Sonstige Verpackungen

Verpackungen aus Keramik, Verbundstoffen, textilen Faserstoffen und biogenen Packstoffen;
max. 5 Masse-% Fremdstoffe

Die Sammlung von sonstigen Verpackungen erfolgt nach Möglichkeit gemeinsam mit Modul 2.

Die eingesetzten Sammeleinrichtungen und der Zeitpunkt des Abholauftrags ist so zu wählen, dass eine Mindestauslastung von 85% des Sammelvolumens je Abholvorgang sichergestellt wird. Die Sammlung hat zwischen Montag und Freitag zu den jeweiligen Betriebszeiten des Sammlers zu erfolgen, wobei die Sammeleinrichtung an leicht zugänglicher Stelle bereitzustellen ist.

Bei Einzelabholungen gelten folgende Mindestmengen je Abholung als Kalkulationsgrundlage für Transportkosten-Vergütungen:

  • 3.000 kg bei Presscontainern
  • 1.050 kg bei Abrollcontainern
  • 350 kg bei Absetzmulden

Pro Jahr sind 52 Abholungen vorgesehen. Sollte die höchstzulässige Anzahl an Abholungen erreicht oder überschritten werden, sind Optimierungsmöglichkeiten in der Behälterausstattung zu erwägen.


MODUL 4

Sammeltouren

ACHTUNG:
MODUL 4 kann nur direkt vom Entsorger angeboten werden!

Die MODUL 4 – Sammlung

  • bezeichnet Sammeltouren, die in geeigneten Regionen für ausgewählte Sammelkategorien direkt vom Sammler angeboten werden.
  • wird individuell je Region zwischen Sammler und den Sammel- und Verwertungssystemen vereinbart. Deshalb gibt es dieses Angebot nicht flächendeckend.
  • zielt auf gewerbliche Verpackungsabfälle ab, die sortenrein nach Sammelkategorie gemäß Verpackungsverordnung gesammelt werden und bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden.
  • und dessen Anforderungen sind in den AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme genauer definiert.
  • richtig durchgeführt, ist die Sammlung kostenlos. Die Anschaffungskosten oder Mieten für Sammelbehälter oder -säcke sind jedoch selbst zu tragen.

MODUL 4 – ich bin dabei!

Wenn Sie das Angebot ihres Sammlers zur MODUL 4 – Sammlung nutzen wollen, dann …

  • benötigen Sie eine „Anfallstellennummer“. Diese erhalten Sie durch eine kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS.
  • stimmen Sie den AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme zu und halten diese ein.
  • sammeln Sie Ihre Verpackungsabfälle restentleert sowie getrennt nach den Sammelkategorien und halten die Anforderungen ein (sieh​e unter Modul 3 - Sammelkategorien und Anforderungen)

Die MODUL 4 – Sammelkategorien und Anforderungen

Die Qualitätskontrolle (Kontrolle der Einhaltung der Sammelkategorien, Qualitätsvorgaben, Fehlwurfanteile) erfolgt durch die Übergabestelle von gewerblichen Verpackungsabfällen. Sollte die Sammelfraktion nicht den Anforderungen entsprechen, können vom Entsorger Sortiergebühren sowie die Transportkosten verrechnet werden.

Sammelkategorie

Spezifikation

Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe (PPK)

Papier- und Kartonverpackungen der Kaufhausaltpapiersorte 1.04.
maximal 3 Masse-% Fremdstoffe (z.B. Zeitungs- und Büropapier)

Kunststoffverpackungen
Folien

PE-Folien gemischt (idR. größer 1,5 m²);
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe;
Umreifungsbänder und Klebebänder aus Kunststoff in separaten, transparenten Säcken

Kunststoffverpackungen
Hohlkörper

Hohlkörper, vorzugsweise aus HDPE und PP (idR. größer 5 Liter Füllvolumen), z.B. Kanister, Eimer;
maximal 5 Masse-% Fremdstoffe

Die eingesetzten Sammeleinrichtungen und der Zeitpunkt des Abholauftrags ist so zu wählen, dass eine durchschnittliche Auslastung von 85% des Sammelvolumens sichergestellt wird.

Die Sammlung erfolgt an den vom Sammler festgelegten Abfuhrtagen zu den jeweiligen Betriebszeiten des Sammlers.

Der jeweilige Sammler definiert individuell regionale Vorgaben für die Teilnahme an einem Sammelsystem Modul 4.


ALTGLAS

Sammlung von lizenzierten Glasverpackungen aus Betrieben

Sammelmenge bis 1 m³ pro Monat

Betrieben, deren monatliches Aufkommen an Altglas (Glasverpackungen, wie bspw. Glasflaschen) kleiner als 1 m³ ist, steht die kostenlose getrennte Sammlung wie bei Privathaushalten (Sammelinseln, Abfallsammelzentren, u.Ä.) zur Verfügung.
Informationen zur Sammlung in Ihrer Region erhalten Sie auf der Informationsplattform ÖSTERREICH SAMMELT und bei ihrem kommunalen Ansprechpartner.

Sammelmenge ab 1 m³ pro Monat

Anfallstellen mit einer Altglasmenge (Glasverpackungen, wie bspw. Glasflaschen) größer als 1 m³, steht das Angebot einer unentgeltlichen Abholung ab Betrieb zur Verfügung, sofern die Erfüllung der nachfolgenden Kriterien gewährleistet ist:

  • Lizenzierung:
    Es dürfen in die Sammlung nur Glasverpackungen eingebracht werden, die bei einem Sammel- und Verwertungssystem lizenziert wurden.         
  • Farbtrennung:
    Die Trennung in Weiß- und Buntglas muss eingehalten werden.        
  • Systemkompatibilität:
    Die Art der Behälter (Hub- oder Schüttbehälter) werden individuell nach den betrieblichen sowie infrastrukturellen Erfordernissen des Regionalpartners vorgegeben. Der Standort muss mit dem jeweiligen Sammelpartner abgestimmt werden. (LKW-Zufahrtsmöglichkeit, Kranentleerung, etc.)

Wenn Sie die Möglichkeit einer Glasentsorgung von ihrem Betrieb weg nutzen möchten, senden Sie bitte ein E-Mail an die VKS unter . Ihre Anfrage wird an das zuständige Sammel- und Verwertungssystem weitergeleitet.


REGIONALE ÜBERGABESTELLEN

Sie möchten ihre Verpackungen selbst entsorgen? Dazu müssen sie ihre Verpackungen ihrer regionalen Übergabestelle anliefern.

Ihre nächstgelegene Übergabestelle finden sie HIER.