Sie haben schon eine Anfallstellennummer und sich vor dem 1.1.2023 registriert? NEUABSCHLUSS DER VEREINBARUNG ANFALLSTELLENREGISTER

Mit der Novelle 2021 zur Verpackungsverordnung wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Sammlung und Verwertung von gewerblichen Verpackungen in Österreich festgelegt.

Mit 1.1.2023 ergeben sich dadurch u.a. folgende Änderungen:

Deshalb ist es auch für bereits registrierte Anfallstellenbetreiber erforderlich, die Vereinbarung zum Anfallstellenregister neu abzuschließen und auch die neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptierten. Im Vereinbarungsassistenten wurden bereits bestehende Daten übernommen.

-> Anleitung für den Neuabschluss

Bei Fragen steht der Helpdesk der VKS gerne zur Verfügung!

telefonisch: +43 (0)1 996 96 68 68
per E-Mail: