Information für Anfallstellen | Ansuchen Transportkostenzuschuss

Allgemeine Bestimmungen

Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet, ⁠ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.

Gewerbebetrieben steht dafür ein Transportkostenzuschuss für Einzelabholungen der Verpackungen von ihrer Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle (MODUL 3) zu. Die Voraussetzungen und Verpflichtungen für den Bezug eines Transportkosten-zuschusses sind im Detail in den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme festgelegt.

Wenn Sie den Transportkostenzuschuss erhalten möchten

Abwicklung zur Auszahlung des Transportkostenzuschusses

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Informationen zur Berechnung des Transportkostenzuschusses finden Sie im Gutachten.

Die einzelnen Formeln zur Berechnung finden Sie HIER.

Informationen zu den AGBs der Sammel- und Verwertungssystemen, zur Sammlung und zum Transportkostenzuschuss finden Sie auf dieser Webseite unter BETRIEBLICHE SAMMLUNG. Informationen zum Registrierung unter ANFALLSTELLENREGISTER.