Information für Anfallstellen | Ansuchen Transportkostenzuschuss
Allgemeine Bestimmungen
Gewerbebetriebe sind (gemäß Verpackungsverordnung) seit 01.01.2023 verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und
an die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen zu übergeben.
Gewerbebetrieben steht dafür ein Transportkostenzuschuss für Einzelabholungen der Verpackungen von ihrer Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle (MODUL 3) zu. Die Voraussetzungen und Verpflichtungen für den Bezug eines Transportkosten-zuschusses sind im Detail in den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme festgelegt.
Wenn Sie den Transportkostenzuschuss erhalten möchten
- dann benötigen Sie eine aufrechte „Anfallstellennummer“. Diese erhalten Sie durch eine kostenlose Registrierung im Anfallstellenregister der VKS.
- sammeln Sie Ihre Verpackungsabfälle restentleert sowie getrennt nach den gewerblichen Sammelkategorien.
- halten Sie die Anforderungen gemäß den AGB der Sammel- und Verwertungssysteme ein.
Abwicklung zur Auszahlung des Transportkostenzuschusses
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Der Transportkostenzuschuss wird rückwirkend ab 01.01.2023 bzw. bei späteren Neuregistrierungen ab dem Zeitpunkt der Registrierung gewährt.
- Sie können den Transportkostenzuschuss einmal jährlich im Zeitraum von 01.04. bis 30.06. für die vergangenen Kalenderjahre im Anfallstellenregister unter dem Menüpunkt „Transportkostenzuschuss“ anfordern.
- Dabei können Sie die von Ihrem Entsorgungspartner an die Sammel- und Verwertungssysteme übergebenen Mengen an Verpackungsabfällen detailliert einsehen.
- Sollten keine Daten zu Verpackungsabfallmengen im Anfallstellenregister aufscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihren Entsorgungspartner.
- Ab Juli werden die beantragten Transportkostenzuschüsse von den Übergabestellen-betreibern mit den Sammel- und Verwertungssystemen verrechnet. Bei diesem Schritt erhalten Sie ein automatisch erstelltes E-Mail und im Anfallstellenregister wechselt der Status von „EINGEREICHT“ auf „ABGESCHLOSSEN“.
- Ab diesem Zeitpunkt kann im Anfallstellenregister die Höhe des Ihnen zustehenden Transportkostenzuschusses eingesehen werden.
- Die Auszahlung der Transportkostenzuschüsse erfolgt durch den Betreiber der Übergabestelle bzw. Ihren Entsorgungspartner für gewerbliche Verpackungen. Ihr Entsorgungspartner wird sich für etwaig notwendige zusätzliche Informationen (bspw. Bankverbindung) direkt an Sie wenden.
- Anleitung zum Beantragen des Transportkostenzuschusses
Informationen zur Berechnung des Transportkostenzuschusses finden Sie im Gutachten.
Die einzelnen Formeln zur Berechnung finden Sie HIER.
Informationen zu den AGBs der Sammel- und Verwertungssystemen, zur Sammlung und zum Transportkostenzuschuss finden Sie auf dieser Webseite unter BETRIEBLICHE SAMMLUNG. Informationen zum Registrierung unter ANFALLSTELLENREGISTER.